Teilnahmebedingungen Vorsorge
1. Anbieterin der Aktion
Die Aktion wird von der Urner Kantonalbank, Bahnhofplatz 1, 6460 Altdorf («UKB»), angeboten. Der Anspruch auf die Aktionsprämie richtet sich ausschliesslich gegen die UKB. Die Eröffnung und Führung des Vorsorgekontos 3a bzw. Vorsorgedepots 3a richtet sich zusätzlich nach den jeweils geltenden Produkt- und Vorsorgebestimmungen, insbesondere dem Reglement der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Urner Kantonalbank.
2. Aktionsdauer
Die Aktion gilt vom 28. September 2026 bis und mit 30. November 2026. Das neue Produkt muss während dieser Zeit eröffnet werden. Die Voraussetzungen gemäss Ziffern 4 und 5 müssen spätestens am 30. November 2026 erfüllt sein.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, welche die gesetzlichen sowie die Annahme- und Produktvoraussetzungen erfüllen. Die Aktion gilt für neue und bestehende Kundinnen und Kunden der UKB. Es besteht kein Anspruch auf Produkteröffnung oder auf eine bestimmte Anlageempfehlung. Die erforderlichen gesetzlichen und internen Prüfungen bleiben vorbehalten.
4. Qualifizierende Eröffnung
Der Anspruch entsteht bei Eröffnung eines neuen Vorsorgekontos 3a oder Vorsorgedepots 3a und einem qualifizierenden Mittelzufluss von insgesamt mindestens CHF 1’000. Beim Vorsorgedepot müssen bis zum Aktionsende zudem Anteile aus dem zugelassenen Vorsorgeanlageangebot für mindestens CHF 1’000 erworben sein. Massgebend ist der für den Erwerb eingesetzte Anlagebetrag, nicht ein späterer Kurswert. Die Prämie selbst zählt nicht zum Mindestbetrag.
5. Qualifizierende Mittel
Als qualifizierende Mittel gelten neue Einzahlungen in die Säule 3a sowie direkte Überträge von einem externen Säule-3a-Anbieter. Neue Einzahlungen können auch von einem bei der UKB geführten Privat- oder Sparkonto stammen. Reine Umbuchungen bestehender UKB-3a-Guthaben, auch vom Vorsorgekonto in ein neu eröffnetes Vorsorgedepot, qualifizieren nicht für die Prämie. Die gesetzlichen Beitragsgrenzen gelten für neue Beiträge über sämtliche Säule-3a-Lösungen zusammen. Ein direkter Übertrag bereits gebundener 3a-Mittel ist kein zusätzlicher steuerlich abzugsfähiger Beitrag.
6. Höhe und Mehrfachteilnahme
Die Prämie beträgt einmalig CHF 100 pro Person. Auch bei mehreren qualifizierenden Eröffnungen besteht während der Aktion höchstens ein Anspruch.
7. Gutschrift
Die UKB schreibt die Prämie nach Prüfung der Voraussetzungen in der Regel innerhalb von 3–5 Arbeitstagen, spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Erfüllung der Aktionsvoraussetzungen gut. Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich auf das auf den Namen der teilnehmenden Person geführte Vorsorgekonto 3a bei der UKB.
Würde die Gutschrift der CHF 100 den für die Person geltenden zulässigen 3a-Beitrag im Gutschriftsjahr überschreiten oder ist eine 3a-Gutschrift in diesem Jahr nicht zulässig, erfolgt die gesamte Prämiengutschrift stattdessen auf ein auf ihren Namen lautendes Privat- oder Sparkonto. Die UKB kann dafür die Angabe einer Schweizer IBAN verlangen. Die teilnehmende Person teilt der UKB die für diese Prüfung notwendigen Angaben mit, insbesondere bereits geleistete oder fest vereinbarte Beiträge an andere 3a-Anbieter.
Bei Gutschrift auf das Vorsorgekonto 3a wird der Betrag im Rahmen der Beitragsprüfung berücksichtigt und unterliegt der gesetzlichen Vorsorgebindung. Die Verbuchung und Bescheinigung erfolgen nach den anwendbaren Vorsorge- und Steuervorschriften. Eine Gutschrift ausserhalb der Säule 3a wird nicht als 3a-Beitrag bescheinigt. Eine Auszahlung in bar am Schalter ist ausgeschlossen.
8. Ausschluss und Rückabwicklung
Kein Anspruch besteht, wenn die Produkteröffnung abgelehnt oder vor der Prämiengutschrift rückgängig gemacht wird, die Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt sind oder die Teilnahme auf unrichtigen Angaben bzw. missbräuchlichen Mehrfacheröffnungen beruht. Bei nachträglich festgestelltem Missbrauch kann die UKB bereits gutgeschriebene Prämien zurückfordern. Marktbedingte Wertschwankungen nach dem qualifizierenden Erwerb führen für sich allein nicht zum Verlust des Anspruchs.
9. Datenschutz
Die UKB bearbeitet die für die Durchführung der Aktion notwendigen Personendaten gemäss ihrer Datenschutzerklärung unter ukb.ch/datenschutz. Die Teilnahme verpflichtet nicht zum Bezug weiterer Werbe-E-Mails. Zusätzliche elektronische Direktwerbung richtet sich nach den dafür geltenden Voraussetzungen und den erteilten Einwilligungen.
10. Änderungen und Recht
Die UKB kann die Aktion aus sachlichen Gründen für die Zukunft ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
.png)